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Willkommen bei studio.201
Wir entwickeln 100% individuelle Software-Lösungen.
Nutzen Sie die Chancen der Digitalisierung mit einer
eigenen, webbasierten Prozess-Software.
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Wir freuen uns auf Ihr Projekt.
1 Test ist 100% besser als kein Test.
Ich sichere Qualität mit automatisierten Tests.
Kathrin Kurzbach
Software-Testerin, Entwicklerin autom. Tests
Fachinf. Anwendungs­entwicklung, 13 Jahre SW-Testing-Erfahrung
Mit Bildern, Farben, Schrift und Layout lassen wir Ihr Projekt lebendig werden.
David Münch
Symfony-Entwickler, Fullstack-Entwickler, UI-Designer
Msc. Computervisualistik, 23 Jahre SWE-Erfahrung
Schatten

Allgemeine Geschäfts­bedingungen


Gibt uns und Ihnen Sicherheit.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der studio.201 software GmbH (nachfolgend „studio.201“) und ihren Auftraggebern (Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) über Hosting, Webentwicklung, Individualprogrammierung, Wartung und sonstige IT-Dienstleistungen.

(2) Für Software-Mietverträge gelten vorrangig die jeweils gesondert vereinbarten Lizenz-/Mietverträge nebst SLA. Diese AGB gelten ergänzend, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, studio.201 stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote von studio.201 sind freibleibend.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche/elektronische Auftragsbestätigung von studio.201 oder mit Beginn der Leistungserbringung (welches früher eintritt) zustande.

§ 3 Leistungen / Stand der Technik

(1) studio.201 erbringt die Leistungen nach dem bei Vertragsschluss maßgeblichen Stand der Technik.

(2) Technische Angaben, Beschreibungen oder Präsentationen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als „garantiertes Beschaffenheitsmerkmal“ bezeichnet wurden.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt studio.201 alle erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte und gewährleistet, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Er stellt studio.201 von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus Rechtsverletzungen resultieren.

(3) Verzögerungen oder Mehraufwand infolge verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung gehen zulasten des Auftraggebers und verlängern Fristen angemessen.

§ 5 Vergütung / Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot / der Auftragsbestätigung.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen zzgl. Mahnkosten.

(4) studio.201 kann Leistungen bei Zahlungsverzug nach Mahnung und Fristsetzung aussetzen.

(5) Bei Werkleistungen räumt studio.201 dem Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte erst mit vollständiger Zahlung ein; bis dahin besteht ein einfaches, widerrufliches Nutzungsrecht zu Test- und Abnahmezwecken.

(6) Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt sind zulässig.

§ 6 Laufzeit / Kündigung

(1) Dienst- und Wartungsverträge haben – soweit nicht anders vereinbart – eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht mit 3 Monaten Frist zum Laufzeitende gekündigt wird.

(2) Projektverträge (z. B. Individualentwicklung) enden mit Abnahme und vollständiger Zahlung.

(3) Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 7 Abnahme bei Werkleistungen

(1) Werkleistungen (insb. Individualprogrammierung) bedürfen der Abnahme.

(2) studio.201 zeigt die Fertigstellung schriftlich an und stellt dem Auftraggeber die Leistung zur Prüfung bereit.

(3) Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb von 4 Wochen und zeigt wesentliche Mängel schriftlich detailliert an.

(4) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine detaillierte Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen. Die produktive Inbetriebnahme gilt ebenfalls als Abnahme.

(5) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, sondern nur zur Nacherfüllung.

§ 8 Gewährleistung

(1) Bei Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab Abnahme.

(2) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

(3) studio.201 leistet zunächst Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) nach eigener Wahl.

(4) Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Auftraggeber mindern oder – bei erheblichen Mängeln – zurücktreten.

§ 9 Hosting / Verfügbarkeit

(1) studio.201 schuldet bei Hosting-Leistungen eine Verfügbarkeit von mindestens 99,5 % im Jahresmittel (bezogen auf den Übergabepunkt zum Kunden). Die Verfügbarkeit wird wie folgt berechnet: (Gesamte Minuten im Betrachtungszeitraum minus Ausfallminuten) / Gesamte Minuten im Betrachtungszeitraum × 100.

(2) Nicht als Ausfallzeiten gelten insbesondere: geplante Wartungsfenster (maximal 6 Stunden pro Monat, mit mindestens 48 Stunden Vorankündigung per E-Mail oder im Kundenportal), Störungen durch höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Terrorakte, Pandemien, behördliche Anordnungen), Ausfälle oder Beeinträchtigungen, die auf Umständen beruhen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von studio.201 liegen, insbesondere Störungen bei Drittanbietern (z. B. Rechenzentren, Stromversorger, Internet-Backbone-Provider, Upstream- oder CDN-Provider, Cloud-Plattformen wie AWS/Azure/GCP), Ausfälle im Internet oder in fremden Netzwerken, Angriffe von Dritten (z. B. DDoS-Attacken), soweit studio.201 die branchenüblichen Schutzmaßnahmen getroffen hat.

(3) Bei nachgewiesener Unterschreitung der zugesicherten Verfügbarkeit (unter Berücksichtigung von Abs. 2) gewährt studio.201 dem Auftraggeber eine anteilige Minderung der monatlichen Hosting-Vergütung für den betroffenen Monat (Gutschrift im Folgemonat oder Verrechnung). Die Minderung beträgt pro vollendetem Prozentpunkt Unterschreitung x % der monatlichen Vergütung (z. B. 10 % pro Prozentpunkt – oder staffelnd: bis 0,5 % Unterschreitung = keine Minderung, darüber proportional). Die Minderung ist der ausschließliche Anspruch des Auftraggebers wegen Unterschreitung der Verfügbarkeit.

(4) Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz wegen Nichterreichens der Verfügbarkeit oder Ausfällen, sind ausgeschlossen, soweit studio.201 nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Dies gilt nicht, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 10 Haftung

(1) studio.201 haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist – außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

(4) Die Gesamthaftung von studio.201 ist – außer in den Fällen des Abs. 1 – je Schadensfall / je Vertrag auf den höheren Betrag von

  • dreifachen Netto-Jahresvergütung des betroffenen Vertrags oder
  • 250.000 €

begrenzt.

(5) studio.201 haftet nicht für Datenverluste, soweit der Auftraggeber seine Daten nicht mindestens täglich gesichert hat oder kein gesonderter Backup-Service vereinbart wurde.

§ 11 Datenschutz / Auftragsverarbeitung

Soweit studio.201 personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird ein separater AV-Vertrag gem. Art. 28 DSGVO geschlossen.

§ 12 Sonstiges

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Magdeburg.

(3) Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.

Stand 2026
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